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Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zu Veranstaltungen vom DLRG Kreisverband Kronach erfolgt online über die auf der Internetseite angebotene Anmeldeseiten. Melden sich mehr Teilnehmer an, als Plätze zur Verfügung stehen, so können sich die Interessenten auf die Warteliste setzen lassen. Mitglieder aus dem DLRG Kreisverband Kronach werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung des zuvorgenannten Sachverhaltes in der Reihenfolge des Eingangs.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist ein volljähriger Ansprechpartner der DLRG zu benennen, außerdem müssen die Erziehungsberechtigten der Teilnahme schriftlich vor Anreise zur Veranstaltung zustimmen.

Durch die Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnehmerzulassung erfolgt in der Regel bis spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss per E-Mail. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung jederzeit aufgrund von Teilnehmermangel oder aus anderen Gründen abzusagen. Hieraus entsteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer gegenüber dem Kreisverband. Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste erhalten keine Absage. Wird ein Teilnahmeplatz frei, so wird dieser an Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste vergeben.

Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass sie die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Nachweise sind grundsätzlich bei der Anmeldung (spätestens bis zum Meldeschluss) an die zuständige Lehrgangsleitung digital zu übersenden. Dies gilt auch für die Teilnehmer, die sich lediglich auf die Warteliste anmelden konnten. Die Nachweise sind daneben im Original zu den Veranstaltungsterminen mitzubringen. Zudem bestätigen die Teilnehmer, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage sind. Der Kreisverband kann die Vorlage einer ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung, ersatzweise einer Selbsterklärung zum Gesundheitszustand fordern.

Die Teilnahmebestätigung wird nur bei vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung ausgestellt. Urkunden werden nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen – insbesondere dem Bestehen von Prüfungen – ausgehändigt. Eine Nichtaushändigung entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags.

Bei Wiederholung eines Kurses (ganz oder teilweise) oder einer Prüfung (Nichtbestehen, vorzeitigem Abbruch, z. B. aus Krankheit) ist eine erneute Anmeldung notwendig. Dabei muss der Teilnehmerbeitrag erneut entrichtet werden.

 

Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des Teilnehmerbeitrags. Die Höhe des Teilnehmerbeitrages und die damit verbundenen Leistungen sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Wie die Entrichtung des Teilnehmerbeitrags erfolgt ist Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.Die Rechnung wird digital übermittelt.

Übernachtungskosten sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten, solange nichts anders der Veranstaltungsseite entnommen werden kann.

Sobald bei Lehrgängen Verpflegung auf der Veranstaltungsausschreibung angeboten wird, sind Kosten dafür im Teilnahmebeitrag enthalten. Pro Mahlzeit wird ein alkoholfreies Getränk kostenfrei angeboten. Weitere Getränke müssen von den Teilnehmern selbst bezahlt werden. 

Die Nichtwahrnehmung der Verpflegung hat keine Reduzierung der Seminar-/ Lehrgangskosten zur Folge.

Übernachtungen können, bei Bedarf bei der Online-Anmeldung verbindlich gebucht werden. Die Kosten dafür sind nicht in den Teilnehmerbeiträgen enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kreisverband ist bestrebt, Übernachtungen für die Teilnehmer zu buchen, die das wünschen. Die Kosten der Übernachtung ergeben sich aus den gebuchten Übernachtungen in den Unterkünften. Der Kreisverband ist bemüht, günstige Übernachtungen bereitzustellen.

Eine Stornierung muss beim Kreisverband in Textform erfolgen. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss, bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei Abbruch einer Fortbildung ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die Vorlage eines ärztlichen Attests entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags.

Fallen aufgrund der Stornierung der Teilnahme nach Anmeldeschluss Übernachtungsstornokosten an, so sind diese Kosten in voller Höhe vom Teilnehmer zu tragen.

Änderungen des Lehrgangsablaufs berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt von der Veranstaltung, sofern sich hieraus keine gravierenden Nachteile für den einzelnen Teilnehmer ergeben.

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern

  • der offene Rechnungsbetrag nicht vor Lehrgangsbeginn beglichen wurde,
  • bei Meldeschluss für Jugendliche unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten nicht vorliegt,
  • eine notwendige Bestätigung der gemeldeten DLRG-Gliederung nicht vorliegt oder
  • die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt sind bzw. die Nachweise dazu nicht rechtzeitig übermittelt wurden.

Es werden keine Fahrtkosten erstattet. Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Bei Lehrgängen, Tagungen, Wettkämpfen und Veranstaltungen der DLRG Kreisverband Kronach dürfen keine Tiere mitgebracht werden.

Sollte dies in einem konkreten Fall für spezielle Maßnahmen z.B. im Rahmen der Rettungshundearbeit in der DLRG notwendig sein, wird in der Ausschreibung der Maßnahme gesondert darauf hingewiesen.

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der honorarfreien Verwendung bei der Veranstaltung entstandener Dokumente, Tonaufnahmen, Fotos und Videos für DLRG-interne Zwecke (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zu, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Dies gilt auch über den Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Mit der Anmeldung können die Teilnehmer der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Teilnehmer derselben und parallel stattfindender Veranstaltungen zum Zweck der Bildung von Fahrgemeinschaften zustimmen.

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Kronach.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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